Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Inhalt
1. Anwendbarkeit dieser Bedingungen und Konditionen
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und alle Verträge, die zwischen Win Equipment B.V. mit Sitz und Niederlassung in Bunschoten, Niederlande (im Folgenden: Verkäufer) und einer Gegenpartei (im Folgenden: Käufer) über die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen durch den Verkäufer geschlossen werden, sowie für die diesem Vertrag zugrunde liegenden Rechtshandlungen.
1.2 Diese Bedingungen gelten nicht für Verträge, die der Verkäufer zum Zwecke des Kaufs (Erwerb von Produkten in seinem Vermögen) abschließt.
1.3 Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur schriftlich durch den Verkäufer abgewichen werden.
1.4 Der Verkäufer hat das Recht, die in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen zu ändern, wenn die Umstände dies erfordern. Der Käufer erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass die gemäß diesem Artikel geänderten allgemeinen Bedingungen für den Käufer in Bezug auf die von ihm aufgegebenen Bestellungen verbindlich sind, nachdem der Käufer vom Verkäufer ordnungsgemäß über die geänderten allgemeinen Bedingungen informiert wurde.
1.5 Der Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.6 Bei jedem Vertragsabschluss unterzeichnet der Kunde, dass er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen hat.
1.7 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem niederländischen Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren Übersetzungen hat der niederländische Text stets Vorrang.
2. Abschluss des Abkommens
2.1 Alle Angebote des Verkäufers sind unverbindlich, gleich in welcher Form sie abgegeben werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer einen Auftrag schriftlich bestätigt oder mit dessen Ausführung begonnen hat.
2.3 Bei Abweichungen zwischen einer schriftlichen Bestellung oder einem Auftrag und dessen schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer gilt ausschließlich die schriftliche Bestätigung des Verkäufers, es sei denn, sie enthält einen offensichtlichen Fehler, den der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Auftragsbestätigung melden muss. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, zu einem im Angebot genannten Preis zu liefern, wenn dieser Preis auf einem Druck- oder Schreibfehler beruht.
2.4 Mündlich erteilte Aufträge sind auf Wunsch des Verkäufers vom Käufer schriftlich zu bestätigen.
2.5 Wird ein Angebot angenommen, hat der Verkäufer das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, einen von ihrem Mitarbeiter geschlossenen Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist von 8 Tagen nach Erhalt oder Abschluss zu annullieren.
2.6 Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers kann der Käufer den Vertrag stornieren oder gelieferte Produkte zurückgeben. In diesem Fall schuldet der Käufer dem Verkäufer alle tatsächlich entstandenen angemessenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn, die vom Verkäufer mit einem Minimum von 20% des ursprünglichen Kaufpreises/Angebotsbetrags festgelegt werden.
2.7 Wenn der Käufer dem Verkäufer eine Erklärung, die ein Angebot oder eine Annahme enthält, auf elektronischem Wege übermittelt hat, gilt der Vertrag als zustande gekommen, wenn der Verkäufer entweder diese Erklärung des Käufers auf elektronischem Wege bestätigt oder mit der Lieferung der Produkte und/oder Dienstleistungen begonnen hat.
2.8 Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, vor der Lieferung oder der Fortsetzung der Lieferung vom Käufer zu verlangen, dass dieser dem Verkäufer eine angemessene Sicherheit in der vom Verkäufer gewünschten Form für die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer leistet.
3. Preise
3.1 Die Preise basieren auf der Art und dem Umfang der zu liefernden Produkte und/oder Dienstleistungen, wie in den Preislisten des Verkäufers angegeben. Die Preise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Lieferung, Transport, Installation, Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
3.2 Erfolgt die Lieferung außerhalb der Niederlande, verstehen sich die Preise ab Werk (gemäß der jeweils neuesten Fassung der Incoterms), abgesehen von den Bestimmungen in Artikel 3.1.
3.3 Die Preise basieren auf einer Ausführung unter normalen Bedingungen während der normalen Arbeitszeiten.
3.4 Alle zusätzlichen Arbeiten, wie z.B. Vorkehrungen für die Installation von Maschinen, die Verlegung von Rohren, Wanddosen und Steckdosen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers und werden nicht vom Verkäufer ausgeführt.
3.5 Der Verkäufer ist berechtigt, die vereinbarten Preise vor der Lieferung im Falle von Preiserhöhungen von Selbstkostenfaktoren wie Wechselkursschwankungen, Rohstoffen, Lohnkosten oder im Falle von staatlichen Maßnahmen zu ändern, wenn diese Erhöhungen oder Maßnahmen nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, aber vor dem Zeitpunkt der Lieferung eingetreten sind.
3.6 Wenn der Verkäufer einen langfristigen Vertrag mit einem Käufer abgeschlossen hat, wird der vereinbarte Preis jedes Mal nach Ablauf eines Jahres auf der Grundlage der monatlichen Preisindexzahl gemäß der Reihe Verbraucherpreisindex (CPI) alle Haushalte (2015 = 100), veröffentlicht von Statistics Netherlands, geändert.
4. Lieferung und Transport
4.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung im Ausland ab Werk (gemäß der jeweils neuesten Fassung der Incoterms). In diesem Fall liefert der Verkäufer die Produkte, indem er sie dem Käufer in seinem Betrieb zur Verfügung stellt. In diesem Fall geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über, an dem der Käufer die Waren in sein Transportmittel verlädt.
4.2 Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 3 wird für die Lieferung kleiner Mengen von Produkten, die in den Preislisten näher beschrieben sind, ein Zuschlag berechnet.
4.3 Die Lieferung im Inland erfolgt tatsächlich an einem zwischen den Parteien vereinbarten und auf der Bestellung beschriebenen Ort, sofern das Transportmittel diesen Ort sicher und auf einer für dieses Transportmittel geeigneten Straße erreichen und verlassen kann. In diesem Fall gehen die Produkte bis einschließlich des Zeitpunkts der Entladung auf Risiko des Verkäufers.
4.4 Die Lieferung erfolgt frachtfrei, sofern nicht anders vereinbart. Das Risiko des Verlusts, Diebstahls oder der Beschädigung der Produkte geht mit der Lieferung vom Verkäufer auf den Käufer über. Die Wahl des Transportmittels wird vom Verkäufer bestimmt.
4.5 Der Käufer ist dafür verantwortlich, dass alle Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zustimmungen und dergleichen, die erforderlich sind, damit der Verkäufer die Produkte liefern kann und seine Verpflichtungen anderweitig erfüllen kann, rechtzeitig und in der richtigen Form vorliegen.
4.6 Die Kosten, die mit der Einholung solcher Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zustimmungen und dergleichen verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden.
4.7 Die Incoterms in der zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung durch den Verkäufer gültigen Fassung werden auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt.
4.8 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm geliefert werden, und, falls vereinbart wurde, dass der Verkäufer auch Dienstleistungen erbringt, dem Verkäufer alle diesbezüglichen Möglichkeiten und Mitwirkungshandlungen zu gewähren.
4.9 Wenn der Käufer die Abnahme verweigert oder es versäumt, Informationen oder Anweisungen zu erteilen oder anderweitig die für die Abnahme der Produkte und/oder Dienstleistungen erforderliche Mitwirkung zu erbringen, ist der Verkäufer berechtigt, alle diesbezüglichen Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Käufers zu ergreifen, die der Verkäufer für wünschenswert hält, unbeschadet des Rechts des Verkäufers, den Kaufpreis oder die vereinbarte Entschädigung zu fordern oder an einen Dritten zu liefern. Zusätzliche Kosten und Schäden, die dem Verkäufer in diesem Fall entstehen, können vom Käufer zurückgefordert werden.
4.10 Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Verkäufer das Produkt bei der Lieferung auch montiert, hat der Verkäufer das Recht, die Montage der von ihm gelieferten Geräte abzulehnen, wenn die getroffenen Vorkehrungen nach Ansicht des Verkäufers nicht gemäß den Anforderungen des Verkäufers ausgeführt wurden, ohne dass er dem Käufer gegenüber schadenersatzpflichtig ist.
4.11 Vom Verkäufer angegebene Lieferzeiten oder andere Fristen gelten niemals als strenge Fristen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen Angaben und Unterlagen sowie etwaiger Anzahlungen und/oder Sicherheiten beim Verkäufer bzw. gilt erst dann als begonnen.
4.12 Im Falle einer verspäteten Lieferung von Produkten und/oder einer verspäteten Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Verkäufer den Käufer im Voraus darüber informiert hat oder nicht, muss der Verkäufer daher in Verzug gesetzt werden, wobei ihm eine nach seinem Ermessen angemessene Frist eingeräumt werden muss, um seine Verpflichtungen noch zu erfüllen. Wird diese verlängerte Frist überschritten, ist der Käufer nur berechtigt, den Vertrag aufzulösen, sofern noch keine Produkte geliefert oder Dienstleistungen erbracht wurden. Jegliche Haftung des Verkäufers für Schäden (wie z.B. Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns oder sonstiger geschäftlicher Verluste) wegen Überschreitung der Lieferfrist ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
4.13 Der Verkäufer ist berechtigt, Aufträge in Teilen auszuführen. Wenn Aufträge in Teilen ausgeführt werden, ist der Verkäufer berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen. Jede Teillieferung gilt als separates Liefergeschäft.
4.14 Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, die Produkte ordnungsgemäß zu verpacken, es sei denn, die Art der Produkte schließt eine Verpackung aus oder die Lieferung erfolgt ab Werk.
4.15 Der Verkäufer ist berechtigt, die Kosten für die Verpackung gesondert zu berechnen. Die Verpackung wird nicht zurückgenommen. Sollte der Verkäufer jedoch aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften dazu verpflichtet sein, gehen die mit der Rücknahme oder Verarbeitung dieser Verpackungen verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers. Bei der Bestellung von elektronischen Geräten werden – falls zutreffend – Recyclingbeiträge erhoben.
4.16 Wenn der Verkäufer zum Zwecke des Verladens, Entladens oder Verpackens der Produkte oder zum Zwecke des Transports Paletten, Kisten, Verschläge, Behälter, Paletten usw. zur Verfügung stellt oder von einem Dritten zur Verfügung stellen lässt, ist der Käufer, sofern es sich nicht um eine einmalige Verpackung handelt, verpflichtet, diese Paletten usw. frachtfrei an die Adresse des Käufers zurückzusenden. an die Adresse des Verkäufers zurückzusenden, andernfalls ist der Käufer dem Verkäufer gegenüber schadensersatzpflichtig.
5. Bezahlung
5.1 Die Zahlung hat innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, Verkäufer und Käufer haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Käufer hat kein Recht auf Abzug, Aufschub oder Verrechnung. Der Verkäufer darf die Lieferung erst nach vollständiger Bezahlung vornehmen.
5.2 Die Zahlung erfolgt in der vereinbarten Währung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3 Im Falle von Zahlungsverzug, Konkurs, Zahlungsaufschub, dem Angebot eines privaten Vergleichs im Rahmen des WHOA oder der Anwendung des WSNP werden alle Schulden des Käufers gegenüber dem Verkäufer sofort fällig und alle Folgen der Nichterfüllung treten sofort in Kraft, und der Käufer schuldet dem Verkäufer, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verkäufers und ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist, die gesetzlichen Handelszinsen zuzüglich zwei Prozent auf den ausstehenden Rechnungsbetrag bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung. In diesem Fall schuldet der Käufer außerdem außergerichtliche Inkassokosten in Höhe von 20 % des nicht fristgerecht gezahlten Betrags, mindestens jedoch 500 Euro (ohne MwSt.). Bei nicht rechtzeitiger Zahlung schuldet der Kunde dem Verkäufer die gesamten Inkasso-/Advokatkosten. Die Bestimmungen dieses Absatzes berühren nicht die anderen Rechte, die dem Verkäufer
zustehen.
5.4 Wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich einen begründeten Einwand gegen den Rechnungsbetrag erhebt, wird davon ausgegangen, dass er die Rechnung genehmigt hat.
5.5 Es steht dem Verkäufer frei zu bestimmen, auf welche Schulden die Zahlungen des Käufers angerechnet werden, aber in jedem Fall werden die Zahlungen zuerst von den Zinsen und außergerichtlichen Inkassokosten abgezogen.
5.6 Der Käufer ist verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren entstehen, in denen der Käufer ganz oder überwiegend verurteilt wird. Diese Kosten umfassen in jedem Fall die Kosten für externe Sachverständige, Gerichtsvollzieher und Anwälte u.ä., auch soweit sie den vom Gericht in der Angelegenheit zugesprochenen Betrag übersteigen.
5.7 Der Verkäufer ist berechtigt, an den in seinem Besitz befindlichen Produkten des Käufers ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, bis seine Gesamtforderung gegenüber dem Käufer beglichen ist.
5.8 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer auf erstes Anfordern eine angemessene Sicherheit für die Zahlung der offenen Forderungen zu leisten, auch wenn diese nicht fällig sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten oder zu liefernden Produkten vor, bis er die folgenden Beträge vollständig erhalten hat: (a) die vom Käufer geschuldeten Leistungen für alle im Rahmen eines Vertrags gelieferten oder zu liefernden Produkte sowie die im Rahmen eines Vertrags erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen; (b) Forderungen aufgrund der Nichterfüllung eines solchen Vertrags bzw. solcher Verträge durch den Käufer.
6.2 Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Abnehmer übergegangen ist, darf der Abnehmer die Produkte nicht verpfänden oder einem Dritten ein Recht daran einräumen.
6.3 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgfältig, getrennt von anderen Produkten und als erkennbares Eigentum des Verkäufers zu lagern und sie mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten. Er ist außerdem verpflichtet, diese Produkte gegen Feuer- und Wasserschäden sowie Diebstahl zu versichern. Etwaige Ansprüche des Käufers aus diesen Versicherungen sind vom Käufer auf erstes Anfordern des Verkäufers an diesen zu verpfänden, und zwar als zusätzliche Sicherheit für die Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer.
6.4 Im Falle eines Verkaufs auf Kredit ist der Käufer verpflichtet, von seinen Abnehmern eine Dauerklausel wie oben in Bezug auf die (vorbehaltenen) Eigentumsrechte des Verkäufers zu vereinbaren. Schließt der Käufer eine solche End-of-Chain-Klausel nicht ab, so werten die Parteien dies im Voraus als Leistungsstörung, aufgrund derer der Verkäufer Erfüllung und/oder Schadensersatz verlangen kann. Darüber hinaus hat der Verkäufer in einem solchen Fall die Möglichkeit, den Vertrag zwischen den Parteien aufzulösen; in diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Käufer den daraus resultierenden Schaden vollständig zu ersetzen.
6.5 Wenn der Käufer eine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt oder der Verkäufer begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass er diese Verpflichtungen nicht erfüllen wird, ist der Verkäufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte aus den Geschäftsräumen des Käufers oder von Dritten, die die Waren für den Käufer aufbewahren, zu entfernen oder entfernen zu lassen, unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf weitere Entschädigung. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer hiermit unwiderruflich, die zu diesem Zweck genutzten Räumlichkeiten des Käufers zu betreten.
6.6 Der Käufer ist verpflichtet, bei der Rücknahme der Waren in vollem Umfang mitzuwirken. Andernfalls muss der Käufer dem Verkäufer für jeden Tag, an dem er in Verzug bleibt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Betrages zahlen, den der Käufer dem Verkäufer schuldet.
6.7 Alle mit der Rücknahme verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Wenn der Käufer nach der Rücknahme noch alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt, gehen alle Kosten im Zusammenhang mit der Rückgabe der zurückgenommenen Produkte zu Lasten des Käufers.
7. Prüfung und Konformität
7.1 Der Käufer ist verpflichtet, bei Erhalt der gekauften Waren unverzüglich zu prüfen bzw. zu untersuchen, ob Art und Menge der gelieferten Waren mit dem Inhalt des Vertrags übereinstimmen.
7.2 Die Untersuchung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die vom Käufer zu zahlenden Inspektionskosten umfassen alle Kosten, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit der Inspektion entstehen können.
7.3 Das Vertrauen des Käufers auf deutlich sichtbare Mängel oder Schäden an den gelieferten Waren kann dem Verkäufer gegenüber nicht geltend gemacht werden, wenn der Käufer diese Mängel und/oder Schäden nicht auf dem Lieferschein oder dem Transportdokument vermerkt oder vom Spediteur einen Bericht darüber anfertigen lassen hat.
7.4 Der Nachweis, dass die gelieferten Waren nicht vertragsgemäß sind, muss vom Kunden erbracht werden.
7.5 Die gelieferten Produkte können in Gewicht, Größe, Anzahl, Farbe, Konzentration, Zusammensetzung, spezifischem Gewicht, 5% von dem abweichen, was vereinbart worden ist.
7.6 Wenn keine schriftliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der gelieferten Waren getroffen wurde, entsprechen die gelieferten Waren dem, was in der Branche für die betreffende Art von Waren üblich ist.
7.7 Muster und Modelle werden nur zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt. Aus Abbildungen von Produkten in Katalogen und/oder anderem Werbe- oder Verkaufsförderungsmaterial des Verkäufers oder allgemeinen Anpreisungen des Verkäufers kann der Käufer keine Rechte ableiten. Der Käufer hat diese Daten, Berechnungen usw. zu überprüfen. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus Abweichungen zwischen den vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Daten, Berechnungen usw. und der tatsächlichen Situation ergeben.
7.8 Der Verkäufer ist in keinem Fall verpflichtet, dem Käufer Schäden zu ersetzen, die sich aus der Nichtkonformität der gelieferten Waren ergeben, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers vor.
8. Reklamationen
8.1 Beanstandungen des Käufers wegen Nichtübereinstimmung oder (anderen, sichtbaren oder unsichtbaren) Mängeln an den gelieferten Waren müssen dem Verkäufer spätestens 48 Stunden nach Erhalt der Waren bzw. innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung des Mangels schriftlich und begründet mitgeteilt werden, und der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Gelegenheit zu geben, gemäß Artikel 8.3 zu handeln.
8.2 Wird der Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich gemeldet, erlöschen alle Rechte des Kunden, auch im Zusammenhang mit Reparatur, Schadenersatz und/oder Gewährleistung.
8.3 Nachdem der Käufer dem Verkäufer eine Reklamation vorgelegt hat, ist er verpflichtet, den Verkäufer bei der Untersuchung der Reklamation nach Kräften zu unterstützen. Wenn sich die Beschwerde des Käufers als unbegründet erweist, gehen die Kosten der Untersuchung zu Lasten des Käufers.
8.4 Wenn der Verkäufer Service- und/oder Wartungsarbeiten durchführt, ist der Verkäufer berechtigt, die gelieferten Produkte aus den Räumlichkeiten des Käufers oder aus den Räumlichkeiten Dritter, die die Waren für den Käufer aufbewahren, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der Käufer erteilt dem Verkäufer hiermit die unwiderrufliche Erlaubnis, die zu diesem Zweck genutzten Räumlichkeiten des Käufers oder des vorgenannten Dritten zu betreten.
8.5 Wenn der Verkäufer feststellen konnte, dass ein Mangel oder ein Fehlbestand vorliegt und dieser Mangel oder Fehlbestand ihm vom Käufer rechtzeitig gemeldet wurde und dem Verkäufer zuzurechnen ist oder unter die Garantie fällt, ist der Verkäufer nach seinem Ermessen lediglich verpflichtet:
– die mangelhaften Produkte zu reparieren oder zu ersetzen;
– die fehlenden Produkte zu liefern; oder
– den im Zusammenhang mit dem mangelhaften Artikel in Rechnung gestellten Betrag gutzuschreiben oder (teilweise) zu erstatten.
Wenn der Verkäufer den Kaufpreis (teilweise) erstatten möchte, muss der Käufer zunächst die defekten Produkte an den Verkäufer zurückschicken.
8.6 Der Käufer kann unter keinen Umständen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen, wenn die Produkte nach der Lieferung ganz oder teilweise verbraucht, verarbeitet oder mit anderen Produkten vermischt wurden, was nicht die Installation durch den Verkäufer oder in dessen Auftrag einschließt.
8.7 Unbeschadet des Rechts des Kunden, sich auf ein Aussetzungsrecht zu berufen, bleibt der Kunde verpflichtet, die getätigten Bestellungen zu bezahlen und abzunehmen, auch im Falle einer rechtzeitigen Reklamation durch den Kunden.
9. Höhere Gewalt
9.1 Wenn der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann (höhere Gewalt), haftet er nicht. Sofern die Erfüllung noch nicht dauerhaft unmöglich geworden ist, werden seine Verpflichtungen ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erfüllung durch den Verkäufer aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 3 Monate dauert oder dauern wird, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass er in diesem Fall zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.
9.2 Hat der Verkäufer bei Eintritt der höheren Gewalt auf Seiten des Verkäufers und/oder des Käufers seine Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erfüllen, ist er berechtigt, den bereits erfüllten Teil bzw. den ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Käufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.
9.3 Als höhere Gewalt des Verkäufers gelten in jedem Fall, aber nicht ausschließlich, zusätzlich zu allem, was gesetzlich als höhere Gewalt gilt: Ausbleiben, unzureichende oder nicht rechtzeitige Lieferung von Zulieferern an den Verkäufer, Mängel an Hilfs- und Transportmitteln, Feuer, Sturm, Überschwemmungen, Streiks oder andere Arbeitskämpfe, Aussperrungen oder Arbeitskämpfe oder Unruhen, Unruhen in der Bevölkerung, Versäumnisse Dritter, die sich auf den Vertrag auswirken, Behinderungen, Einschränkungen oder Hindernisse bei der Lieferung oder Einfuhr von Rohstoffen oder Hilfsstoffen für die Produkte oder bei der Herstellung der Produkte oder beim Transport von Materialien für die Produkte, Störungen beim Transport der Produkte, staatliche Maßnahmen Krieg oder andere Unruhen sowie jedes andere Ereignis, das vernünftigerweise außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegt.
10. Garantie
10.1 Der Verkäufer garantiert dem Käufer für einen Zeitraum von 6 Monaten nach der Lieferung die Unversehrtheit und die Qualität der von ihm gelieferten Produkte, sofern diese Unversehrtheit und Qualität von seinen Lieferanten garantiert werden und diese Garantie in geeigneten Fällen gewährt wird, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Garantieverpflichtung des Verkäufers erlischt, wenn der Käufer Änderungen, Reparaturen oder Wartungen an den Eismaschinen nicht gemäß den ausdrücklichen Anweisungen des Verkäufers vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, sowie bei einer für die Art des Produkts ungeeigneten Verwendung und bei unsachgemäßem Gebrauch. Jegliche Garantie erlischt, sobald der Käufer eine Verpflichtung gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt oder das gelieferte Produkt innerhalb der Garantiezeit (weiter)verkauft oder an einen Dritten geliefert wird.
10.2 In jedem Fall deckt die Garantie keine Mängel ab, die ganz oder teilweise auf folgende Ursachen zurückzuführen sind
(a) Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen oder eine andere als die vorgesehene normale Verwendung;
(b) normale Abnutzung und Verschleiß;
(c) die Montage/Installation oder Reparatur durch Dritte, einschließlich des Käufers;
(d) die Anwendung staatlicher Vorschriften hinsichtlich der Art oder Qualität der verwendeten Materialien;
(e) verwendete Materialien oder Produkte, die in Absprache mit dem Käufer verwendet werden;
(f) vom Käufer von Dritten beschaffte Teile, sofern der Dritte dem Käufer keine Garantie gewährt hat;
(g) die Verwendung von nicht vom Verkäufer gelieferten Rohstoffen für Geräte und/oder Maschinen.
10.3 Der Verkäufer wendet eine andere Garantie für die sogenannten „teuren Teile“ der Produkte an, wie in der schriftlichen Bestätigung der Bestellung/Vereinbarung beschrieben. Diese schriftliche Bestätigung ist für die Parteien verbindlich, sofern der Käufer nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich reklamiert.
10.4 Wenn die gelieferten Waren nicht dem Vertrag entsprechen, hat der Verkäufer die Wahl aus Artikel 8.4. Unbeschadet des Ersatzes oder der Reparatur bleibt die ursprüngliche Garantiefrist in Kraft.
10.5 Die angebliche Nichterfüllung der Garantieverpflichtungen durch den Verkäufer entbindet den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen aus einem mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag.
11. Haftung
11.1 Die Haftung des Verkäufers wegen zurechenbarer Mängel beschränkt sich auf das in diesem Artikel Festgelegte.
11.2 Der Verkäufer haftet niemals für Folgeschäden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Handelsverluste, Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen und/oder Gewinneinbußen des Käufers.
11.3 Der Käufer stellt den Verkäufer in vollem Umfang von allen Ansprüchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit den an den Käufer gelieferten Produkten oder Dienstleistungen gegenüber dem Verkäufer geltend machen, gleich auf welcher Grundlage.
11.4 Im Falle der Herstellung von Produkten auf der Grundlage von Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Anweisungen im weitesten Sinne des Wortes, die der Käufer erhalten hat oder die von Dritten auf Anweisung des Käufers zur Verfügung gestellt wurden, hat der Käufer den Verkäufer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf der Verletzung oder Beeinträchtigung von Marken, Patenten, Gebrauchs- oder Handelsmodellen oder sonstigen Rechten Dritter durch die Herstellung und/oder Lieferung dieser Produkte durch den Verkäufer beruhen.
11.5 Der Verkäufer haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen seiner Untergebenen im Sinne von Artikel 6:170 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer Personen im Sinne von Artikel 6:171 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
11.6 Die Empfehlungen des Verkäufers in Bezug auf Qualitäten, Ausführungsformen, Größen, Verwendungsweise usw. werden mit Sorgfalt zusammengestellt und nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, aber der Verkäufer haftet nicht für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit oder Genauigkeit.
11.7 Die Haftung des Verkäufers ist in jedem Fall auf den Betrag beschränkt, der im Rahmen der Haftpflichtversicherung(en) des Verkäufers in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die der Verkäufer im Rahmen der für den Verkäufer in diesem Fall geltenden Versicherungspolice(n) zu tragen hat.
11.8 Wenn der Versicherer, aus welchem Grund auch immer, im Rahmen der vorgenannten Versicherungspolice(n) nicht auszahlt, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die Erstattung des Rechnungswerts (ohne Mehrwertsteuer) der betreffenden Sendung.
11.9 Die Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen, in denen der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.
12. Erbringung von Dienstleistungen
12.1 Wenn der Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag Dienstleistungen zu erbringen hat, wird er dies mit der Sorgfalt eines guten Auftragnehmers tun. Der Verkäufer garantiert jedoch niemals das Ergebnis der zu erbringenden Dienstleistungen.
12.2 Im Falle einer technischen Beanstandung und rechtzeitigen Reklamation im Zusammenhang mit den erbrachten oder zu erbringenden Leistungen ist der Verkäufer nach seiner Wahl lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben, die Leistung erneut zu erbringen oder den im Zusammenhang mit der Leistung in Rechnung gestellten Betrag ganz oder teilweise gutzuschreiben oder zu erstatten – nach seinem billigen Ermessen.
12.3 Alle Ansprüche im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen verjähren spätestens 48 Stunden, nachdem die betreffenden Leistungen erbracht wurden oder hätten erbracht werden müssen, oder so viel früher, wie es sich aus dem Gesetz ergibt.
12.4 Die Bestimmungen von Artikel 11 gelten sinngemäß für jede Haftung im Zusammenhang mit vom Verkäufer zu erbringenden oder bereits erbrachten Leistungen.
13. Rechte an geistigem Eigentum
13.1 Die geistigen Eigentums- und Urheberrechte an sämtlicher Software, Zeichnungen, Spezifikationen, Know-how und sonstigen Informationen (im weitesten Sinne des Wortes), die vom oder im Namen des Verkäufers zur Verfügung gestellt werden und/oder wurden, liegen beim Verkäufer. Dem Käufer ist es nicht gestattet, diese Software, Zeichnungen, Spezifikationen, das Know-how und andere Informationen des Verkäufers ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu kopieren. Der Käufer ist verpflichtet, alle vom Verkäufer erhaltenen Informationen und das Know-how streng vertraulich zu behandeln, und es ist dem Käufer nicht gestattet, diese Informationen und dieses Know-how ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers an Dritte weiterzugeben. Es ist dem Käufer auch nicht gestattet, diese Informationen und dieses Know-how für andere Fälle zu verwenden als die, die in dem Vertrag, für den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, ausdrücklich schriftlich vorgesehen sind.
13.2 Es ist dem Käufer nicht gestattet, Zeichnungen, Software, Prototypen, Formen, Werkzeuge usw. (auch wenn sie in Zusammenarbeit mit dem Käufer oder auf dessen Rechnung hergestellt wurden) und die damit hergestellten Produkte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers zu kopieren oder auf andere Weise zu verwenden, als dies im Vertrag ausdrücklich schriftlich vorgesehen ist.
13.3 Zeichnungen, Software, Prototypen, Formen, Werkzeuge und dergleichen bleiben Eigentum des Verkäufers, auch wenn sie im Auftrag des Käufers hergestellt wurden und/oder die Kosten für die Herstellung dem Käufer in Rechnung gestellt wurden.
13.4 Wenn der Fall von Artikel 13.3 eintritt und der Käufer den Vertrag, aus welchem Grund auch immer, auflöst, ist der Käufer verpflichtet, das vom Verkäufer hergestellte spezielle Verpackungsmaterial und/oder Produkt, sofern noch auf Lager, zum Selbstkostenpreis vom Verkäufer zu kaufen.
13.5 Wenn bei der Ausführung des Vertrags, auf den diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, geistige Eigentumsrechte entstehen und/oder geschaffen werden können, fallen diese Rechte dem Verkäufer zu und werden vom Käufer im erforderlichen Umfang auf den Verkäufer übertragen. Der Käufer ermächtigt den Verkäufer hiermit unwiderruflich im Voraus.
13.6 Der Käufer garantiert, dass die Entwürfe, Abbildungen, Modelle und sonstigen Datenträger sowie die darauf befindlichen Daten, die er dem Verkäufer zur Verfügung stellt, ihm zur freien Verfügung stehen.
13.7 Der Käufer stellt den Verkäufer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts im Zusammenhang mit der Herstellung, Lieferung oder Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung ergeben, das/die gemäß den Spezifikationen des Käufers hergestellt oder erbracht wurde. Diese Haftungsfreistellung gilt auch, wenn der Verkäufer auf Anweisung des Käufers Änderungen an einer bestehenden Sache oder Arbeit vornehmen muss.
14. Abrufen
14.1 Der Käufer muss garantieren, dass er den Verkäufer in jeder Weise unterstützen wird und kann, wenn der Verkäufer aus irgendeinem Grund beschließen sollte, verkaufte Produkte zurückzunehmen oder Warnungen in Bezug auf Produkte an Käufer oder Endverbraucher zu übermitteln („Rückruf“).
14.2 Der Käufer ist verpflichtet, auf erstes Anfordern des Verkäufers alle Produkte, die er auf Lager hat, gegen Zahlung des dem Käufer in Rechnung gestellten Preises zurückzuverkaufen und an den Verkäufer zurückzuliefern, wenn der Verkäufer dies im Rahmen eines Rückrufs beschließt.
14.3 Der Käufer hat dem Verkäufer rechtzeitig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die es dem Verkäufer ermöglichen, Kunden oder Endverbraucher rechtzeitig über einen Rückruf zu informieren.
14.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen über tatsächliche oder mögliche Maßnahmen, die ergriffen werden, geheim zu halten.
14.5 Der Kunde organisiert seinen Geschäftsbetrieb so, dass er in der Lage ist, die in den vorstehenden Absätzen genannten Informationen zu liefern. Zu diesem Zweck gelten die Bestimmungen der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit als Ausgangspunkt.
15. Verzicht auf Rechte und Verjährung
15.1 Ein Verzicht des Verkäufers auf ein oder mehrere Rechte in Bezug auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf ein oder mehrere Rechte in Bezug auf einen Verstoß gegen eine andere Bestimmung oder in Bezug auf einen späteren Verstoß gegen dieselbe Bestimmung dar.
15.2 Jeder Rechtsanspruch, den der Käufer aufgrund eines mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrags hat, verjährt ein Jahr nach seinem Entstehen.
16. Umwandlung
16.1 Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit oder der unangemessenen Belastung nicht geltend gemacht werden kann oder nichtig oder nichtig ist, ist dieser Bestimmung eine Bedeutung beizumessen, die ihrem Inhalt und Zweck so weit wie möglich entspricht, so dass sie geltend gemacht werden kann. Die Nichtigkeit einer Bestimmung hat nicht die Nichtigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
17. Kommunikation
17.1 Sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, gelten alle Mitteilungen, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder einem daraus resultierenden Vertrag an den Verkäufer gerichtet werden, nur dann als gültig, wenn sie schriftlich, per Brief oder per E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden:
Win Equipment B.V., De Kronkels 31, 3752 LM Bunschoten, Niederlande, sales@nissei.nl
18. Aussetzung und Auflösung
18.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rechte des Verkäufers hat der Verkäufer das Recht, die (weitere) Erfüllung des/der mit dem Käufer geschlossenen Vertrags/Verträge auszusetzen oder den/die Vertrag/Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, wenn der Käufer eine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllt oder der Verkäufer befürchtet, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllen wird und/oder der Käufer nicht in der Lage ist, auf erste Aufforderung des Verkäufers hin eine angemessene Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen zu leisten.
18.2 Die in Artikel 19.1 genannten Rechte und Befugnisse stehen dem Verkäufer in jedem Fall auch in einem oder mehreren der folgenden Fälle zu:
(a) Der Kunde ändert seine Gesellschaftsform;
(b) die Kontrolle innerhalb des Unternehmens des Kunden wechselt;
(c) die Produkte des Kunden beschlagnahmt werden;
(d) der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird oder anderweitig die freie Verfügung über sein Vermögen verliert;
(e) der Kunde in Liquidation geht;
(f) der Kunde stirbt oder, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, aufgelöst wird.
18.3 Ein Recht des Kunden auf Aussetzung ist ausgeschlossen.
18.4 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer eine angemessene Sicherheit zu verlangen und in Erwartung dieser Sicherheit die vollständige oder teilweise Erfüllung des Vertrags auszusetzen.
19. Besondere Vereinbarungen
19.1 Ein Miet- oder Dienstleistungsvertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn der Käufer den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit per Einschreiben oder Gerichtsvollzieherschreiben gekündigt hat. In allen anderen Fällen wird davon ausgegangen, dass der Vertrag für die gleiche Dauer fortgesetzt wird, es sei denn, der Verkäufer hat den Vertrag vor Ablauf dieser Dauer schriftlich gegenüber dem Käufer gekündigt.
19.2 Wenn der Verkäufer ein Produkt an seinen Käufer verliehen oder vermietet hat, ist der Käufer verpflichtet, das betreffende Produkt nach Ablauf der Leih- oder Mietdauer in gutem Zustand an den Verkäufer zurückzugeben.
19.3 Wenn der Verkäufer seinem Käufer ein Produkt zum Mietkauf überlassen hat, ist der Käufer verpflichtet, das Produkt bei vorzeitiger Beendigung des Mietkaufs in gutem Zustand an den Verkäufer zurückzugeben.
20. Gläubigerausfall und Lagerung
20.1 Wenn der Käufer, aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage ist, die Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort abzunehmen, oder wenn er es versäumt hat, diesbezügliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, und diese Produkte
versandbereit sind, wird der Verkäufer, sofern seine Lagermöglichkeiten dies zulassen, ob auf Wunsch des Käufers oder nicht, die Produkte auf Kosten und Risiko des Käufers lagern, sichern und alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um eine Qualitätsverschlechterung zu verhindern, bis sie an den Käufer geliefert werden können.
20.2 Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Lagerkosten und alle damit zusammenhängenden Kosten zu erstatten, wie z.B. die fixen und variablen Kosten, die der Lagerung im Lagerhaus zuzuschreiben sind, das Personal, den Sicherheitsdienst und die Versicherungskosten gemäß den üblichen Tarifen des Verkäufers (und in Ermangelung dessen die in der Lagerbranche üblichen Tarife) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte
versandbereit waren, oder, falls dies ein späterer Zeitpunkt ist, ab dem vertraglich vereinbarten Lieferdatum.
20.3 Wenn die Lagermöglichkeiten des Verkäufers eine Lagerung zugunsten des Käufers nicht zulassen, ist der Verkäufer nach seiner Wahl berechtigt, nach Ablauf von acht Tagen seit der Mitteilung an den Käufer entweder die Lagerung auf Kosten und Risiko des Käufers bei Dritten vornehmen zu lassen oder den Vertrag aufzulösen und das Produkt an einen Dritten zu verkaufen. Wenn der Verkäufer in einem solchen Fall Produkte an einen Dritten liefert, hat er das Recht, den Betrag, den er für diese Produkte weniger erhält, vom Käufer zurückzufordern.
21. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
21.1 Alle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.
21.2 Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien ergeben, werden vom zuständigen Gericht des Landgerichts in Amsterdam entschieden, mit Ausnahme von Streitigkeiten mit Verbrauchern; in diesem Fall werden die Streitigkeiten von dem gesetzlich bestimmten, territorial zuständigen Gericht entschieden.
Stand: Februar 2025
Win Equipment B.V., Bunschoten, Niederlande