{"id":96216,"date":"2020-12-17T18:17:47","date_gmt":"2020-12-17T17:17:47","guid":{"rendered":"https:\/\/nissei.nl\/allgemeine-bedingungen-und-konditionen\/"},"modified":"2025-04-08T23:09:56","modified_gmt":"2025-04-08T21:09:56","slug":"allgemeine-geschaftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/nissei.nl\/de\/allgemeine-geschaftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Bedingungen und Konditionen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"96216\" class=\"elementor elementor-96216 elementor-29656\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-2c6e686 elementor-reverse-tablet elementor-reverse-mobile elementor-section-height-min-height elementor-section-items-stretch elementor-section-boxed elementor-section-height-default\" data-id=\"2c6e686\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" 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Konditionen<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-cbda701 elementor-reverse-tablet elementor-reverse-mobile elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"cbda701\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-wider\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-50 elementor-top-column elementor-element elementor-element-f967acb\" data-id=\"f967acb\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b31a801 elementor-toc--content-ellipsis elementor-toc--minimized-on-mobile elementor-widget elementor-widget-table-of-contents\" 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data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h4>1. Anwendbarkeit dieser Bedingungen und Konditionen<\/h4><p>1.1 Diese Bedingungen gelten f\u00fcr alle Angebote und alle Vertr\u00e4ge, die zwischen Win Equipment B.V. mit Sitz und Niederlassung in Bunschoten, Niederlande (im Folgenden: Verk\u00e4ufer) und einer Gegenpartei (im Folgenden: K\u00e4ufer) \u00fcber die Lieferung von Produkten und Dienstleistungen durch den Verk\u00e4ufer geschlossen werden, sowie f\u00fcr die diesem Vertrag zugrunde liegenden Rechtshandlungen.<br>1.2 Diese Bedingungen gelten nicht f\u00fcr Vertr\u00e4ge, die der Verk\u00e4ufer zum Zwecke des Kaufs (Erwerb von Produkten in seinem Verm\u00f6gen) abschlie\u00dft.<br>1.3 Von diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen kann nur schriftlich durch den Verk\u00e4ufer abgewichen werden.<br>1.4 Der Verk\u00e4ufer hat das Recht, die in diesen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen festgelegten Bestimmungen zu \u00e4ndern, wenn die Umst\u00e4nde dies erfordern. Der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass die gem\u00e4\u00df diesem Artikel ge\u00e4nderten allgemeinen Bedingungen f\u00fcr den K\u00e4ufer in Bezug auf die von ihm aufgegebenen Bestellungen verbindlich sind, nachdem der K\u00e4ufer vom Verk\u00e4ufer ordnungsgem\u00e4\u00df \u00fcber die ge\u00e4nderten allgemeinen Bedingungen informiert wurde. <br>1.5 Der Anwendbarkeit von Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen.<br>1.6 Bei jedem Vertragsabschluss unterzeichnet der Kunde, dass er diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen erhalten und zur Kenntnis genommen hat.<br>1.7 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem niederl\u00e4ndischen Text der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und deren \u00dcbersetzungen hat der niederl\u00e4ndische Text stets Vorrang.<\/p><h4>2. Abschluss des Abkommens<\/h4><p>2.1 Alle Angebote des Verk\u00e4ufers sind unverbindlich, gleich in welcher Form sie abgegeben werden, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart.<br>2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verk\u00e4ufer einen Auftrag schriftlich best\u00e4tigt oder mit dessen Ausf\u00fchrung begonnen hat.<br>2.3 Bei Abweichungen zwischen einer schriftlichen Bestellung oder einem Auftrag und dessen schriftlicher Best\u00e4tigung durch den Verk\u00e4ufer gilt ausschlie\u00dflich die schriftliche Best\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers, es sei denn, sie enth\u00e4lt einen offensichtlichen Fehler, den der K\u00e4ufer innerhalb von 14 Tagen nach dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung melden muss. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch nicht verpflichtet, zu einem im Angebot genannten Preis zu liefern, wenn dieser Preis auf einem Druck- oder Schreibfehler beruht.<br>2.4 M\u00fcndlich erteilte Auftr\u00e4ge sind auf Wunsch des Verk\u00e4ufers vom K\u00e4ufer schriftlich zu best\u00e4tigen.<br>2.5 Wird ein Angebot angenommen, hat der Verk\u00e4ufer das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Die Gesch\u00e4ftsleitung beh\u00e4lt sich das Recht vor, einen von ihrem Mitarbeiter geschlossenen Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist von 8 Tagen nach Erhalt oder Abschluss zu annullieren.<br>2.6 Nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer den Vertrag stornieren oder gelieferte Produkte zur\u00fcckgeben. In diesem Fall schuldet der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer alle tats\u00e4chlich entstandenen angemessenen Kosten sowie den entgangenen Gewinn, die vom Verk\u00e4ufer mit einem Minimum von 20% des urspr\u00fcnglichen Kaufpreises\/Angebotsbetrags festgelegt werden.   <br>2.7 Wenn der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer eine Erkl\u00e4rung, die ein Angebot oder eine Annahme enth\u00e4lt, auf elektronischem Wege \u00fcbermittelt hat, gilt der Vertrag als zustande gekommen, wenn der Verk\u00e4ufer entweder diese Erkl\u00e4rung des K\u00e4ufers auf elektronischem Wege best\u00e4tigt oder mit der Lieferung der Produkte und\/oder Dienstleistungen begonnen hat.<br>2.8 Der Verk\u00e4ufer hat jederzeit das Recht, vor der Lieferung oder der Fortsetzung der Lieferung vom K\u00e4ufer zu verlangen, dass dieser dem Verk\u00e4ufer eine angemessene Sicherheit in der vom Verk\u00e4ufer gew\u00fcnschten Form f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer leistet.<\/p><h4>3. Preise<\/h4><p>3.1 Die Preise basieren auf der Art und dem Umfang der zu liefernden Produkte und\/oder Dienstleistungen, wie in den Preislisten des Verk\u00e4ufers angegeben. Die Preise verstehen sich ausschlie\u00dflich der Kosten f\u00fcr Lieferung, Transport, Installation, Mehrwertsteuer und anderer staatlicher Abgaben, sofern nicht anders angegeben. <br>3.2 Erfolgt die Lieferung au\u00dferhalb der Niederlande, verstehen sich die Preise ab Werk (gem\u00e4\u00df der jeweils neuesten Fassung der Incoterms), abgesehen von den Bestimmungen in Artikel 3.1.<br>3.3 Die Preise basieren auf einer Ausf\u00fchrung unter normalen Bedingungen w\u00e4hrend der normalen Arbeitszeiten.<br>3.4 Alle zus\u00e4tzlichen Arbeiten, wie z.B. Vorkehrungen f\u00fcr die Installation von Maschinen, die Verlegung von Rohren, Wanddosen und Steckdosen, gehen zu Lasten und auf Risiko des K\u00e4ufers und werden nicht vom Verk\u00e4ufer ausgef\u00fchrt.<br>3.5 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die vereinbarten Preise vor der Lieferung im Falle von Preiserh\u00f6hungen von Selbstkostenfaktoren wie Wechselkursschwankungen, Rohstoffen, Lohnkosten oder im Falle von staatlichen Ma\u00dfnahmen zu \u00e4ndern, wenn diese Erh\u00f6hungen oder Ma\u00dfnahmen nach dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, aber vor dem Zeitpunkt der Lieferung eingetreten sind.<br>3.6 Wenn der Verk\u00e4ufer einen langfristigen Vertrag mit einem K\u00e4ufer abgeschlossen hat, wird der vereinbarte Preis jedes Mal nach Ablauf eines Jahres auf der Grundlage der monatlichen Preisindexzahl gem\u00e4\u00df der Reihe Verbraucherpreisindex (CPI) alle Haushalte (2015 = 100), ver\u00f6ffentlicht von Statistics Netherlands, ge\u00e4ndert.<\/p><h4>4. Lieferung und Transport<\/h4><p>4.1 Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung im Ausland ab Werk (gem\u00e4\u00df der jeweils neuesten Fassung der Incoterms). In diesem Fall liefert der Verk\u00e4ufer die Produkte, indem er sie dem K\u00e4ufer in seinem Betrieb zur Verf\u00fcgung stellt. In diesem Fall geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt \u00fcber, an dem der K\u00e4ufer die Waren in sein Transportmittel verl\u00e4dt.<br>4.2 Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 3 wird f\u00fcr die Lieferung kleiner Mengen von Produkten, die in den Preislisten n\u00e4her beschrieben sind, ein Zuschlag berechnet.<br>4.3 Die Lieferung im Inland erfolgt tats\u00e4chlich an einem zwischen den Parteien vereinbarten und auf der Bestellung beschriebenen Ort, sofern das Transportmittel diesen Ort sicher und auf einer f\u00fcr dieses Transportmittel geeigneten Stra\u00dfe erreichen und verlassen kann. In diesem Fall gehen die Produkte bis einschlie\u00dflich des Zeitpunkts der Entladung auf Risiko des Verk\u00e4ufers.<br>4.4 Die Lieferung erfolgt frachtfrei, sofern nicht anders vereinbart. Das Risiko des Verlusts, Diebstahls oder der Besch\u00e4digung der Produkte geht mit der Lieferung vom Verk\u00e4ufer auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Die Wahl des Transportmittels wird vom Verk\u00e4ufer bestimmt.     <br>4.5 Der K\u00e4ufer ist daf\u00fcr verantwortlich, dass alle Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zustimmungen und dergleichen, die erforderlich sind, damit der Verk\u00e4ufer die Produkte liefern kann und seine Verpflichtungen anderweitig erf\u00fcllen kann, rechtzeitig und in der richtigen Form vorliegen.<br>4.6 Die Kosten, die mit der Einholung solcher Genehmigungen, Konzessionen, Lizenzen, Zustimmungen und dergleichen verbunden sind, gehen zu Lasten des Kunden.<br>4.7 Die Incoterms in der zum Zeitpunkt der Annahme einer Bestellung durch den Verk\u00e4ufer g\u00fcltigen Fassung werden auf diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr anwendbar erkl\u00e4rt.<br>4.8 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, die Produkte zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihm geliefert werden, und, falls vereinbart wurde, dass der Verk\u00e4ufer auch Dienstleistungen erbringt, dem Verk\u00e4ufer alle diesbez\u00fcglichen M\u00f6glichkeiten und Mitwirkungshandlungen zu gew\u00e4hren.<br>4.9 Wenn der K\u00e4ufer die Abnahme verweigert oder es vers\u00e4umt, Informationen oder Anweisungen zu erteilen oder anderweitig die f\u00fcr die Abnahme der Produkte und\/oder Dienstleistungen erforderliche Mitwirkung zu erbringen, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, alle diesbez\u00fcglichen Ma\u00dfnahmen auf Kosten und Risiko des K\u00e4ufers zu ergreifen, die der Verk\u00e4ufer f\u00fcr w\u00fcnschenswert h\u00e4lt, unbeschadet des Rechts des Verk\u00e4ufers, den Kaufpreis oder die vereinbarte Entsch\u00e4digung zu fordern oder an einen Dritten zu liefern. Zus\u00e4tzliche Kosten und Sch\u00e4den, die dem Verk\u00e4ufer in diesem Fall entstehen, k\u00f6nnen vom K\u00e4ufer zur\u00fcckgefordert werden. <br>4.10 Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Verk\u00e4ufer das Produkt bei der Lieferung auch montiert, hat der Verk\u00e4ufer das Recht, die Montage der von ihm gelieferten Ger\u00e4te abzulehnen, wenn die getroffenen Vorkehrungen nach Ansicht des Verk\u00e4ufers nicht gem\u00e4\u00df den Anforderungen des Verk\u00e4ufers ausgef\u00fchrt wurden, ohne dass er dem K\u00e4ufer gegen\u00fcber schadenersatzpflichtig ist.<br>4.11 Vom Verk\u00e4ufer angegebene Lieferzeiten oder andere Fristen gelten niemals als strenge Fristen, es sei denn, es wurde ausdr\u00fccklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Eine Lieferfrist beginnt erst nach Eingang aller f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Vertrags erforderlichen Angaben und Unterlagen sowie etwaiger Anzahlungen und\/oder Sicherheiten beim Verk\u00e4ufer bzw. gilt erst dann als begonnen.<br>4.12 Im Falle einer versp\u00e4teten Lieferung von Produkten und\/oder einer versp\u00e4teten Erbringung von Dienstleistungen, unabh\u00e4ngig davon, ob der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer im Voraus dar\u00fcber informiert hat oder nicht, muss der Verk\u00e4ufer daher in Verzug gesetzt werden, wobei ihm eine nach seinem Ermessen angemessene Frist einger\u00e4umt werden muss, um seine Verpflichtungen noch zu erf\u00fcllen. Wird diese verl\u00e4ngerte Frist \u00fcberschritten, ist der K\u00e4ufer nur berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen, sofern noch keine Produkte geliefert oder Dienstleistungen erbracht wurden. Jegliche Haftung des Verk\u00e4ufers f\u00fcr Sch\u00e4den (wie z.B. Folgesch\u00e4den, einschlie\u00dflich entgangenen Gewinns oder sonstiger gesch\u00e4ftlicher Verluste) wegen \u00dcberschreitung der Lieferfrist ist ausgeschlossen, au\u00dfer bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers.<br>4.13 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, Auftr\u00e4ge in Teilen auszuf\u00fchren. Wenn Auftr\u00e4ge in Teilen ausgef\u00fchrt werden, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, jeden Teil separat in Rechnung zu stellen. Jede Teillieferung gilt als separates Liefergesch\u00e4ft.<br>4.14 Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer, die Produkte ordnungsgem\u00e4\u00df zu verpacken, es sei denn, die Art der Produkte schlie\u00dft eine Verpackung aus oder die Lieferung erfolgt ab Werk.<br>4.15 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, die Kosten f\u00fcr die Verpackung gesondert zu berechnen. Die Verpackung wird nicht zur\u00fcckgenommen. Sollte der Verk\u00e4ufer jedoch aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften dazu verpflichtet sein, gehen die mit der R\u00fccknahme oder Verarbeitung dieser Verpackungen verbundenen Kosten zu Lasten des K\u00e4ufers. Bei der Bestellung von elektronischen Ger\u00e4ten werden &#8211; falls zutreffend &#8211; Recyclingbeitr\u00e4ge erhoben.<br>4.16 Wenn der Verk\u00e4ufer zum Zwecke des Verladens, Entladens oder Verpackens der Produkte oder zum Zwecke des Transports Paletten, Kisten, Verschl\u00e4ge, Beh\u00e4lter, Paletten usw. zur Verf\u00fcgung stellt oder von einem Dritten zur Verf\u00fcgung stellen l\u00e4sst, ist der K\u00e4ufer, sofern es sich nicht um eine einmalige Verpackung handelt, verpflichtet, diese Paletten usw. frachtfrei an die Adresse des K\u00e4ufers zur\u00fcckzusenden. an die Adresse des Verk\u00e4ufers zur\u00fcckzusenden, andernfalls ist der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber schadensersatzpflichtig.         <\/p><h4>5. Bezahlung<\/h4><p>5.1 Die Zahlung hat innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, es sei denn, Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer haben ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Der K\u00e4ufer hat kein Recht auf Abzug, Aufschub oder Verrechnung. Der Verk\u00e4ufer darf die Lieferung erst nach vollst\u00e4ndiger Bezahlung vornehmen.  <br>5.2 Die Zahlung erfolgt in der vereinbarten W\u00e4hrung, sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.<br>5.3 Im Falle von Zahlungsverzug, Konkurs, Zahlungsaufschub, dem Angebot eines privaten Vergleichs im Rahmen des WHOA oder der Anwendung des WSNP werden alle Schulden des K\u00e4ufers gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer sofort f\u00e4llig und alle Folgen der Nichterf\u00fcllung treten sofort in Kraft, und der K\u00e4ufer schuldet dem Verk\u00e4ufer, unbeschadet der sonstigen Rechte des Verk\u00e4ufers und ohne dass eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist, die gesetzlichen Handelszinsen zuz\u00fcglich zwei Prozent auf den ausstehenden Rechnungsbetrag bis zum Zeitpunkt der vollst\u00e4ndigen Zahlung. In diesem Fall schuldet der K\u00e4ufer au\u00dferdem au\u00dfergerichtliche Inkassokosten in H\u00f6he von 20 % des nicht fristgerecht gezahlten Betrags, mindestens jedoch 500 Euro (ohne MwSt.). Bei nicht rechtzeitiger Zahlung schuldet der Kunde dem Verk\u00e4ufer die gesamten Inkasso-\/Advokatkosten. Die Bestimmungen dieses Absatzes ber\u00fchren nicht die anderen Rechte, die dem Verk\u00e4ufer<br>zustehen.   <br>5.4 Wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich einen begr\u00fcndeten Einwand gegen den Rechnungsbetrag erhebt, wird davon ausgegangen, dass er die Rechnung genehmigt hat.<br>5.5 Es steht dem Verk\u00e4ufer frei zu bestimmen, auf welche Schulden die Zahlungen des K\u00e4ufers angerechnet werden, aber in jedem Fall werden die Zahlungen zuerst von den Zinsen und au\u00dfergerichtlichen Inkassokosten abgezogen.<br>5.6 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, alle Kosten zu erstatten, die dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren entstehen, in denen der K\u00e4ufer ganz oder \u00fcberwiegend verurteilt wird. Diese Kosten umfassen in jedem Fall die Kosten f\u00fcr externe Sachverst\u00e4ndige, Gerichtsvollzieher und Anw\u00e4lte u.\u00e4., auch soweit sie den vom Gericht in der Angelegenheit zugesprochenen Betrag \u00fcbersteigen.<br>5.7 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, an den in seinem Besitz befindlichen Produkten des K\u00e4ufers ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht auszu\u00fcben, bis seine Gesamtforderung gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer beglichen ist.<br>5.8 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer auf erstes Anfordern eine angemessene Sicherheit f\u00fcr die Zahlung der offenen Forderungen zu leisten, auch wenn diese nicht f\u00e4llig sind. <\/p><h4>6. Eigentumsvorbehalt<\/h4><p>6.1 Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an den von ihm gelieferten oder zu liefernden Produkten vor, bis er die folgenden Betr\u00e4ge vollst\u00e4ndig erhalten hat: (a) die vom K\u00e4ufer geschuldeten Leistungen f\u00fcr alle im Rahmen eines Vertrags gelieferten oder zu liefernden Produkte sowie die im Rahmen eines Vertrags erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen; (b) Forderungen aufgrund der Nichterf\u00fcllung eines solchen Vertrags bzw. solcher Vertr\u00e4ge durch den K\u00e4ufer.<br>6.2 Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Abnehmer \u00fcbergegangen ist, darf der Abnehmer die Produkte nicht verpf\u00e4nden oder einem Dritten ein Recht daran einr\u00e4umen.<br>6.3 Der Besteller ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte sorgf\u00e4ltig, getrennt von anderen Produkten und als erkennbares Eigentum des Verk\u00e4ufers zu lagern und sie mit der gebotenen Sorgfalt zu verwalten. Er ist au\u00dferdem verpflichtet, diese Produkte gegen Feuer- und Wassersch\u00e4den sowie Diebstahl zu versichern. Etwaige Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers aus diesen Versicherungen sind vom K\u00e4ufer auf erstes Anfordern des Verk\u00e4ufers an diesen zu verpf\u00e4nden, und zwar als zus\u00e4tzliche Sicherheit f\u00fcr die Anspr\u00fcche des Verk\u00e4ufers gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer.<br>6.4 Im Falle eines Verkaufs auf Kredit ist der K\u00e4ufer verpflichtet, von seinen Abnehmern eine Dauerklausel wie oben in Bezug auf die (vorbehaltenen) Eigentumsrechte des Verk\u00e4ufers zu vereinbaren. Schlie\u00dft der K\u00e4ufer eine solche End-of-Chain-Klausel nicht ab, so werten die Parteien dies im Voraus als Leistungsst\u00f6rung, aufgrund derer der Verk\u00e4ufer Erf\u00fcllung und\/oder Schadensersatz verlangen kann. Dar\u00fcber hinaus hat der Verk\u00e4ufer in einem solchen Fall die M\u00f6glichkeit, den Vertrag zwischen den Parteien aufzul\u00f6sen; in diesem Fall ist der K\u00e4ufer verpflichtet, dem K\u00e4ufer den daraus resultierenden Schaden vollst\u00e4ndig zu ersetzen.<br>6.5 Wenn der K\u00e4ufer eine Verpflichtung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer nicht erf\u00fcllt oder der Verk\u00e4ufer begr\u00fcndeten Anlass zu der Bef\u00fcrchtung hat, dass er diese Verpflichtungen nicht erf\u00fcllen wird, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte aus den Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen des K\u00e4ufers oder von Dritten, die die Waren f\u00fcr den K\u00e4ufer aufbewahren, zu entfernen oder entfernen zu lassen, unbeschadet des Rechts des Verk\u00e4ufers auf weitere Entsch\u00e4digung. Der K\u00e4ufer erm\u00e4chtigt den Verk\u00e4ufer hiermit unwiderruflich, die zu diesem Zweck genutzten R\u00e4umlichkeiten des K\u00e4ufers zu betreten.<br>6.6 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, bei der R\u00fccknahme der Waren in vollem Umfang mitzuwirken. Andernfalls muss der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer f\u00fcr jeden Tag, an dem er in Verzug bleibt, eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 10 % des Betrages zahlen, den der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer schuldet.<br>6.7 Alle mit der R\u00fccknahme verbundenen Kosten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers. Wenn der K\u00e4ufer nach der R\u00fccknahme noch alle seine Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer erf\u00fcllt, gehen alle Kosten im Zusammenhang mit der R\u00fcckgabe der zur\u00fcckgenommenen Produkte zu Lasten des K\u00e4ufers.        <\/p><h4>7. Pr\u00fcfung und Konformit\u00e4t<\/h4><p>7.1 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, bei Erhalt der gekauften Waren unverz\u00fcglich zu pr\u00fcfen bzw. zu untersuchen, ob Art und Menge der gelieferten Waren mit dem Inhalt des Vertrags \u00fcbereinstimmen.<br>7.2 Die Untersuchung erfolgt auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers. Die vom K\u00e4ufer zu zahlenden Inspektionskosten umfassen alle Kosten, die dem Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit der Inspektion entstehen k\u00f6nnen. <br>7.3 Das Vertrauen des K\u00e4ufers auf deutlich sichtbare M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den an den gelieferten Waren kann dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber nicht geltend gemacht werden, wenn der K\u00e4ufer diese M\u00e4ngel und\/oder Sch\u00e4den nicht auf dem Lieferschein oder dem Transportdokument vermerkt oder vom Spediteur einen Bericht dar\u00fcber anfertigen lassen hat.<br>7.4 Der Nachweis, dass die gelieferten Waren nicht vertragsgem\u00e4\u00df sind, muss vom Kunden erbracht werden.<br>7.5 Die gelieferten Produkte k\u00f6nnen in Gewicht, Gr\u00f6\u00dfe, Anzahl, Farbe, Konzentration, Zusammensetzung, spezifischem Gewicht, 5% von dem abweichen, was vereinbart worden ist.<br>7.6 Wenn keine schriftliche Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der gelieferten Waren getroffen wurde, entsprechen die gelieferten Waren dem, was in der Branche f\u00fcr die betreffende Art von Waren \u00fcblich ist.<br>7.7 Muster und Modelle werden nur zu Informationszwecken zur Verf\u00fcgung gestellt. Aus Abbildungen von Produkten in Katalogen und\/oder anderem Werbe- oder Verkaufsf\u00f6rderungsmaterial des Verk\u00e4ufers oder allgemeinen Anpreisungen des Verk\u00e4ufers kann der K\u00e4ufer keine Rechte ableiten. Der K\u00e4ufer hat diese Daten, Berechnungen usw. zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der Verk\u00e4ufer \u00fcbernimmt keine Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus Abweichungen zwischen den vom Verk\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellten Daten, Berechnungen usw. und der tats\u00e4chlichen Situation ergeben.<br>7.8 Der Verk\u00e4ufer ist in keinem Fall verpflichtet, dem K\u00e4ufer Sch\u00e4den zu ersetzen, die sich aus der Nichtkonformit\u00e4t der gelieferten Waren ergeben, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit seitens des Verk\u00e4ufers vor.   <\/p><h4>8. Reklamationen<\/h4><p>8.1 Beanstandungen des K\u00e4ufers wegen Nicht\u00fcbereinstimmung oder (anderen, sichtbaren oder unsichtbaren) M\u00e4ngeln an den gelieferten Waren m\u00fcssen dem Verk\u00e4ufer sp\u00e4testens 48 Stunden nach Erhalt der Waren bzw. innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung des Mangels schriftlich und begr\u00fcndet mitgeteilt werden, und der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer Gelegenheit zu geben, gem\u00e4\u00df Artikel 8.3 zu handeln.<br>8.2 Wird der Mangel nicht innerhalb von 14 Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich gemeldet, erl\u00f6schen alle Rechte des Kunden, auch im Zusammenhang mit Reparatur, Schadenersatz und\/oder Gew\u00e4hrleistung.<br>8.3 Nachdem der K\u00e4ufer dem Verk\u00e4ufer eine Reklamation vorgelegt hat, ist er verpflichtet, den Verk\u00e4ufer bei der Untersuchung der Reklamation nach Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen. Wenn sich die Beschwerde des K\u00e4ufers als unbegr\u00fcndet erweist, gehen die Kosten der Untersuchung zu Lasten des K\u00e4ufers.<br>8.4 Wenn der Verk\u00e4ufer Service- und\/oder Wartungsarbeiten durchf\u00fchrt, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die gelieferten Produkte aus den R\u00e4umlichkeiten des K\u00e4ufers oder aus den R\u00e4umlichkeiten Dritter, die die Waren f\u00fcr den K\u00e4ufer aufbewahren, zu entfernen oder entfernen zu lassen. Der K\u00e4ufer erteilt dem Verk\u00e4ufer hiermit die unwiderrufliche Erlaubnis, die zu diesem Zweck genutzten R\u00e4umlichkeiten des K\u00e4ufers oder des vorgenannten Dritten zu betreten.  <br>8.5 Wenn der Verk\u00e4ufer feststellen konnte, dass ein Mangel oder ein Fehlbestand vorliegt und dieser Mangel oder Fehlbestand ihm vom K\u00e4ufer rechtzeitig gemeldet wurde und dem Verk\u00e4ufer zuzurechnen ist oder unter die Garantie f\u00e4llt, ist der Verk\u00e4ufer nach seinem Ermessen lediglich verpflichtet:<br>&#8211; die mangelhaften Produkte zu reparieren oder zu ersetzen;<br>&#8211; die fehlenden Produkte zu liefern; oder<br>&#8211; den im Zusammenhang mit dem mangelhaften Artikel in Rechnung gestellten Betrag gutzuschreiben oder (teilweise) zu erstatten.<br>Wenn der Verk\u00e4ufer den Kaufpreis (teilweise) erstatten m\u00f6chte, muss der K\u00e4ufer zun\u00e4chst die defekten Produkte an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckschicken.<br>8.6 Der K\u00e4ufer kann unter keinen Umst\u00e4nden Anspr\u00fcche gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer geltend machen, wenn die Produkte nach der Lieferung ganz oder teilweise verbraucht, verarbeitet oder mit anderen Produkten vermischt wurden, was nicht die Installation durch den Verk\u00e4ufer oder in dessen Auftrag einschlie\u00dft.<br>8.7 Unbeschadet des Rechts des Kunden, sich auf ein Aussetzungsrecht zu berufen, bleibt der Kunde verpflichtet, die get\u00e4tigten Bestellungen zu bezahlen und abzunehmen, auch im Falle einer rechtzeitigen Reklamation durch den Kunden.<\/p><h4>9. H\u00f6here Gewalt<\/h4><p>9.1 Wenn der Verk\u00e4ufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann (h\u00f6here Gewalt), haftet er nicht. Sofern die Erf\u00fcllung noch nicht dauerhaft unm\u00f6glich geworden ist, werden seine Verpflichtungen ausgesetzt. Wenn der Zeitraum, in dem die Erf\u00fcllung durch den Verk\u00e4ufer aufgrund h\u00f6herer Gewalt nicht m\u00f6glich ist, l\u00e4nger als 3 Monate dauert oder dauern wird, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen, ohne dass er in diesem Fall zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.  <br>9.2 Hat der Verk\u00e4ufer bei Eintritt der h\u00f6heren Gewalt auf Seiten des Verk\u00e4ufers und\/oder des K\u00e4ufers seine Verpflichtungen bereits teilweise erf\u00fcllt oder kann er seine Verpflichtungen nur teilweise erf\u00fcllen, ist er berechtigt, den bereits erf\u00fcllten Teil bzw. den ausf\u00fchrbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der K\u00e4ufer ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.<br>9.3 Als h\u00f6here Gewalt des Verk\u00e4ufers gelten in jedem Fall, aber nicht ausschlie\u00dflich, zus\u00e4tzlich zu allem, was gesetzlich als h\u00f6here Gewalt gilt: Ausbleiben, unzureichende oder nicht rechtzeitige Lieferung von Zulieferern an den Verk\u00e4ufer, M\u00e4ngel an Hilfs- und Transportmitteln, Feuer, Sturm, \u00dcberschwemmungen, Streiks oder andere Arbeitsk\u00e4mpfe, Aussperrungen oder Arbeitsk\u00e4mpfe oder Unruhen, Unruhen in der Bev\u00f6lkerung, Vers\u00e4umnisse Dritter, die sich auf den Vertrag auswirken, Behinderungen, Einschr\u00e4nkungen oder Hindernisse bei der Lieferung oder Einfuhr von Rohstoffen oder Hilfsstoffen f\u00fcr die Produkte oder bei der Herstellung der Produkte oder beim Transport von Materialien f\u00fcr die Produkte, St\u00f6rungen beim Transport der Produkte, staatliche Ma\u00dfnahmen Krieg oder andere Unruhen sowie jedes andere Ereignis, das vern\u00fcnftigerweise au\u00dferhalb der Kontrolle des Verk\u00e4ufers liegt.<\/p><h4>10. Garantie<\/h4><p>10.1 Der Verk\u00e4ufer garantiert dem K\u00e4ufer f\u00fcr einen Zeitraum von 6 Monaten nach der Lieferung die Unversehrtheit und die Qualit\u00e4t der von ihm gelieferten Produkte, sofern diese Unversehrtheit und Qualit\u00e4t von seinen Lieferanten garantiert werden und diese Garantie in geeigneten F\u00e4llen gew\u00e4hrt wird, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Die Garantieverpflichtung des Verk\u00e4ufers erlischt, wenn der K\u00e4ufer \u00c4nderungen, Reparaturen oder Wartungen an den Eismaschinen nicht gem\u00e4\u00df den ausdr\u00fccklichen Anweisungen des Verk\u00e4ufers vornimmt oder durch Dritte vornehmen l\u00e4sst, sowie bei einer f\u00fcr die Art des Produkts ungeeigneten Verwendung und bei unsachgem\u00e4\u00dfem Gebrauch. Jegliche Garantie erlischt, sobald der K\u00e4ufer eine Verpflichtung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer nicht erf\u00fcllt oder das gelieferte Produkt innerhalb der Garantiezeit (weiter)verkauft oder an einen Dritten geliefert wird.  <br>10.2 In jedem Fall deckt die Garantie keine M\u00e4ngel ab, die ganz oder teilweise auf folgende Ursachen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind<br>(a) Nichtbeachtung der Betriebs- und Wartungsanweisungen oder eine andere als die vorgesehene normale Verwendung;<br>(b) normale Abnutzung und Verschlei\u00df;<br>(c) die Montage\/Installation oder Reparatur durch Dritte, einschlie\u00dflich des K\u00e4ufers;<br>(d) die Anwendung staatlicher Vorschriften hinsichtlich der Art oder Qualit\u00e4t der verwendeten Materialien;<br>(e) verwendete Materialien oder Produkte, die in Absprache mit dem K\u00e4ufer verwendet werden;<br>(f) vom K\u00e4ufer von Dritten beschaffte Teile, sofern der Dritte dem K\u00e4ufer keine Garantie gew\u00e4hrt hat;<br>(g) die Verwendung von nicht vom Verk\u00e4ufer gelieferten Rohstoffen f\u00fcr Ger\u00e4te und\/oder Maschinen.<br>10.3 Der Verk\u00e4ufer wendet eine andere Garantie f\u00fcr die sogenannten &#8222;teuren Teile&#8220; der Produkte an, wie in der schriftlichen Best\u00e4tigung der Bestellung\/Vereinbarung beschrieben. Diese schriftliche Best\u00e4tigung ist f\u00fcr die Parteien verbindlich, sofern der K\u00e4ufer nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich reklamiert.<br>10.4 Wenn die gelieferten Waren nicht dem Vertrag entsprechen, hat der Verk\u00e4ufer die Wahl aus Artikel 8.4. Unbeschadet des Ersatzes oder der Reparatur bleibt die urspr\u00fcngliche Garantiefrist in Kraft.<br>10.5 Die angebliche Nichterf\u00fcllung der Garantieverpflichtungen durch den Verk\u00e4ufer entbindet den K\u00e4ufer nicht von seinen Verpflichtungen aus einem mit dem Verk\u00e4ufer geschlossenen Vertrag. <\/p><h4>11. Haftung<\/h4><p>11.1 Die Haftung des Verk\u00e4ufers wegen zurechenbarer M\u00e4ngel beschr\u00e4nkt sich auf das in diesem Artikel Festgelegte.<br>11.2 Der Verk\u00e4ufer haftet niemals f\u00fcr Folgesch\u00e4den, einschlie\u00dflich (aber nicht beschr\u00e4nkt auf) Handelsverluste, Verluste aufgrund von Betriebsunterbrechungen und\/oder Gewinneinbu\u00dfen des K\u00e4ufers.<br>11.3 Der K\u00e4ufer stellt den Verk\u00e4ufer in vollem Umfang von allen Anspr\u00fcchen frei, die Dritte im Zusammenhang mit den an den K\u00e4ufer gelieferten Produkten oder Dienstleistungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer geltend machen, gleich auf welcher Grundlage.<br>11.4 Im Falle der Herstellung von Produkten auf der Grundlage von Zeichnungen, Modellen, Mustern oder sonstigen Anweisungen im weitesten Sinne des Wortes, die der K\u00e4ufer erhalten hat oder die von Dritten auf Anweisung des K\u00e4ufers zur Verf\u00fcgung gestellt wurden, hat der K\u00e4ufer den Verk\u00e4ufer von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die auf der Verletzung oder Beeintr\u00e4chtigung von Marken, Patenten, Gebrauchs- oder Handelsmodellen oder sonstigen Rechten Dritter durch die Herstellung und\/oder Lieferung dieser Produkte durch den Verk\u00e4ufer beruhen.<br>11.5 Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Handlungen und Unterlassungen seiner Untergebenen im Sinne von Artikel 6:170 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches und anderer Personen im Sinne von Artikel 6:171 des niederl\u00e4ndischen B\u00fcrgerlichen Gesetzbuches.<br>11.6 Die Empfehlungen des Verk\u00e4ufers in Bezug auf Qualit\u00e4ten, Ausf\u00fchrungsformen, Gr\u00f6\u00dfen, Verwendungsweise usw. werden mit Sorgfalt zusammengestellt und nach bestem Wissen und Gewissen erteilt, aber der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr ihre Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Genauigkeit.<br>11.7 Die Haftung des Verk\u00e4ufers ist in jedem Fall auf den Betrag beschr\u00e4nkt, der im Rahmen der Haftpflichtversicherung(en) des Verk\u00e4ufers in dem betreffenden Fall ausgezahlt wird, zuz\u00fcglich des Betrags der Selbstbeteiligung, die der Verk\u00e4ufer im Rahmen der f\u00fcr den Verk\u00e4ufer in diesem Fall geltenden Versicherungspolice(n) zu tragen hat.<br>11.8 Wenn der Versicherer, aus welchem Grund auch immer, im Rahmen der vorgenannten Versicherungspolice(n) nicht auszahlt, beschr\u00e4nkt sich die Haftung des Verk\u00e4ufers auf die Erstattung des Rechnungswerts (ohne Mehrwertsteuer) der betreffenden Sendung.<br>11.9 Die Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt nicht in F\u00e4llen, in denen der Schaden auf Vorsatz oder bewusste Fahrl\u00e4ssigkeit des Verk\u00e4ufers oder seiner leitenden Angestellten zur\u00fcckzuf\u00fchren ist.<\/p><h4>12. Erbringung von Dienstleistungen<\/h4><p>12.1 Wenn der Verk\u00e4ufer im Zusammenhang mit dem Vertrag Dienstleistungen zu erbringen hat, wird er dies mit der Sorgfalt eines guten Auftragnehmers tun. Der Verk\u00e4ufer garantiert jedoch niemals das Ergebnis der zu erbringenden Dienstleistungen. <br>12.2 Im Falle einer technischen Beanstandung und rechtzeitigen Reklamation im Zusammenhang mit den erbrachten oder zu erbringenden Leistungen ist der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl lediglich verpflichtet, den Mangel zu beheben, die Leistung erneut zu erbringen oder den im Zusammenhang mit der Leistung in Rechnung gestellten Betrag ganz oder teilweise gutzuschreiben oder zu erstatten &#8211; nach seinem billigen Ermessen.<br>12.3 Alle Anspr\u00fcche im Zusammenhang mit erbrachten Leistungen verj\u00e4hren sp\u00e4testens 48 Stunden, nachdem die betreffenden Leistungen erbracht wurden oder h\u00e4tten erbracht werden m\u00fcssen, oder so viel fr\u00fcher, wie es sich aus dem Gesetz ergibt.<br>12.4 Die Bestimmungen von Artikel 11 gelten sinngem\u00e4\u00df f\u00fcr jede Haftung im Zusammenhang mit vom Verk\u00e4ufer zu erbringenden oder bereits erbrachten Leistungen.<\/p><h4>13. Rechte an geistigem Eigentum<\/h4><p>13.1 Die geistigen Eigentums- und Urheberrechte an s\u00e4mtlicher Software, Zeichnungen, Spezifikationen, Know-how und sonstigen Informationen (im weitesten Sinne des Wortes), die vom oder im Namen des Verk\u00e4ufers zur Verf\u00fcgung gestellt werden und\/oder wurden, liegen beim Verk\u00e4ufer. Dem K\u00e4ufer ist es nicht gestattet, diese Software, Zeichnungen, Spezifikationen, das Know-how und andere Informationen des Verk\u00e4ufers ohne schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers zu kopieren. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, alle vom Verk\u00e4ufer erhaltenen Informationen und das Know-how streng vertraulich zu behandeln, und es ist dem K\u00e4ufer nicht gestattet, diese Informationen und dieses Know-how ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers an Dritte weiterzugeben. Es ist dem K\u00e4ufer auch nicht gestattet, diese Informationen und dieses Know-how f\u00fcr andere F\u00e4lle zu verwenden als die, die in dem Vertrag, f\u00fcr den diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten, ausdr\u00fccklich schriftlich vorgesehen sind.   <br>13.2 Es ist dem K\u00e4ufer nicht gestattet, Zeichnungen, Software, Prototypen, Formen, Werkzeuge usw. (auch wenn sie in Zusammenarbeit mit dem K\u00e4ufer oder auf dessen Rechnung hergestellt wurden) und die damit hergestellten Produkte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Verk\u00e4ufers zu kopieren oder auf andere Weise zu verwenden, als dies im Vertrag ausdr\u00fccklich schriftlich vorgesehen ist.<br>13.3 Zeichnungen, Software, Prototypen, Formen, Werkzeuge und dergleichen bleiben Eigentum des Verk\u00e4ufers, auch wenn sie im Auftrag des K\u00e4ufers hergestellt wurden und\/oder die Kosten f\u00fcr die Herstellung dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellt wurden.<br>13.4 Wenn der Fall von Artikel 13.3 eintritt und der K\u00e4ufer den Vertrag, aus welchem Grund auch immer, aufl\u00f6st, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, das vom Verk\u00e4ufer hergestellte spezielle Verpackungsmaterial und\/oder Produkt, sofern noch auf Lager, zum Selbstkostenpreis vom Verk\u00e4ufer zu kaufen.<br>13.5 Wenn bei der Ausf\u00fchrung des Vertrags, auf den diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen Anwendung finden, geistige Eigentumsrechte entstehen und\/oder geschaffen werden k\u00f6nnen, fallen diese Rechte dem Verk\u00e4ufer zu und werden vom K\u00e4ufer im erforderlichen Umfang auf den Verk\u00e4ufer \u00fcbertragen. Der K\u00e4ufer erm\u00e4chtigt den Verk\u00e4ufer hiermit unwiderruflich im Voraus.<br>13.6 Der K\u00e4ufer garantiert, dass die Entw\u00fcrfe, Abbildungen, Modelle und sonstigen Datentr\u00e4ger sowie die darauf befindlichen Daten, die er dem Verk\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung stellt, ihm zur freien Verf\u00fcgung stehen.<br>13.7 Der K\u00e4ufer stellt den Verk\u00e4ufer von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung eines geistigen Eigentumsrechts im Zusammenhang mit der Herstellung, Lieferung oder Nutzung eines Produkts oder einer Dienstleistung ergeben, das\/die gem\u00e4\u00df den Spezifikationen des K\u00e4ufers hergestellt oder erbracht wurde. Diese Haftungsfreistellung gilt auch, wenn der Verk\u00e4ufer auf Anweisung des K\u00e4ufers \u00c4nderungen an einer bestehenden Sache oder Arbeit vornehmen muss.  <\/p><h4>14. Abrufen<\/h4><p>14.1 Der K\u00e4ufer muss garantieren, dass er den Verk\u00e4ufer in jeder Weise unterst\u00fctzen wird und kann, wenn der Verk\u00e4ufer aus irgendeinem Grund beschlie\u00dfen sollte, verkaufte Produkte zur\u00fcckzunehmen oder Warnungen in Bezug auf Produkte an K\u00e4ufer oder Endverbraucher zu \u00fcbermitteln (&#8222;R\u00fcckruf&#8220;).<br>14.2 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, auf erstes Anfordern des Verk\u00e4ufers alle Produkte, die er auf Lager hat, gegen Zahlung des dem K\u00e4ufer in Rechnung gestellten Preises zur\u00fcckzuverkaufen und an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzuliefern, wenn der Verk\u00e4ufer dies im Rahmen eines R\u00fcckrufs beschlie\u00dft.<br>14.3 Der K\u00e4ufer hat dem Verk\u00e4ufer rechtzeitig alle Informationen zur Verf\u00fcgung zu stellen, die es dem Verk\u00e4ufer erm\u00f6glichen, Kunden oder Endverbraucher rechtzeitig \u00fcber einen R\u00fcckruf zu informieren.<br>14.4 Der Kunde ist verpflichtet, alle Informationen \u00fcber tats\u00e4chliche oder m\u00f6gliche Ma\u00dfnahmen, die ergriffen werden, geheim zu halten.<br>14.5 Der Kunde organisiert seinen Gesch\u00e4ftsbetrieb so, dass er in der Lage ist, die in den vorstehenden Abs\u00e4tzen genannten Informationen zu liefern. Zu diesem Zweck gelten die Bestimmungen der Richtlinie 2001\/95\/EG \u00fcber die allgemeine Produktsicherheit als Ausgangspunkt. <\/p><h4>15. Verzicht auf Rechte und Verj\u00e4hrung<\/h4><p>15.1 Ein Verzicht des Verk\u00e4ufers auf ein oder mehrere Rechte in Bezug auf einen Versto\u00df gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen stellt keinen Verzicht auf ein oder mehrere Rechte in Bezug auf einen Versto\u00df gegen eine andere Bestimmung oder in Bezug auf einen sp\u00e4teren Versto\u00df gegen dieselbe Bestimmung dar.<br>15.2 Jeder Rechtsanspruch, den der K\u00e4ufer aufgrund eines mit dem Verk\u00e4ufer geschlossenen Vertrags hat, verj\u00e4hrt ein Jahr nach seinem Entstehen.<br>16. Umwandlung<br>16.1 Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen aus Gr\u00fcnden der Angemessenheit und Billigkeit oder der unangemessenen Belastung nicht geltend gemacht werden kann oder nichtig oder nichtig ist, ist dieser Bestimmung eine Bedeutung beizumessen, die ihrem Inhalt und Zweck so weit wie m\u00f6glich entspricht, so dass sie geltend gemacht werden kann. Die Nichtigkeit einer Bestimmung hat nicht die Nichtigkeit der allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zur Folge. <\/p><h4>17. Kommunikation<\/h4><p>17.1 Sofern in diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes angegeben ist, gelten alle Mitteilungen, die im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder einem daraus resultierenden Vertrag an den Verk\u00e4ufer gerichtet werden, nur dann als g\u00fcltig, wenn sie schriftlich, per Brief oder per E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden:<br>Win Equipment B.V., De Kronkels 31, 3752 LM Bunschoten, Niederlande, sales@nissei.nl<\/p><h4>18. Aussetzung und Aufl\u00f6sung<\/h4><p>18.1 Unbeschadet der gesetzlichen Rechte des Verk\u00e4ufers hat der Verk\u00e4ufer das Recht, die (weitere) Erf\u00fcllung des\/der mit dem K\u00e4ufer geschlossenen Vertrags\/Vertr\u00e4ge auszusetzen oder den\/die Vertrag\/Vertr\u00e4ge ganz oder teilweise aufzul\u00f6sen, wenn der K\u00e4ufer eine seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer nicht erf\u00fcllt oder der Verk\u00e4ufer bef\u00fcrchtet, dass der K\u00e4ufer seine Verpflichtungen nicht erf\u00fcllen wird und\/oder der K\u00e4ufer nicht in der Lage ist, auf erste Aufforderung des Verk\u00e4ufers hin eine angemessene Sicherheit f\u00fcr die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen zu leisten.<br>18.2 Die in Artikel 19.1 genannten Rechte und Befugnisse stehen dem Verk\u00e4ufer in jedem Fall auch in einem oder mehreren der folgenden F\u00e4lle zu:<br>(a) Der Kunde \u00e4ndert seine Gesellschaftsform;<br>(b) die Kontrolle innerhalb des Unternehmens des Kunden wechselt;<br>(c) die Produkte des Kunden beschlagnahmt werden;<br>(d) der Kunde einen Zahlungsaufschub beantragt, f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird oder anderweitig die freie Verf\u00fcgung \u00fcber sein Verm\u00f6gen verliert;<br>(e) der Kunde in Liquidation geht;<br>(f) der Kunde stirbt oder, wenn es sich um ein Unternehmen handelt, aufgel\u00f6st wird.<br>18.3 Ein Recht des Kunden auf Aussetzung ist ausgeschlossen.<br>18.4 Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt, vom K\u00e4ufer eine angemessene Sicherheit zu verlangen und in Erwartung dieser Sicherheit die vollst\u00e4ndige oder teilweise Erf\u00fcllung des Vertrags auszusetzen.<\/p><h4>19. Besondere Vereinbarungen<\/h4><p>19.1 Ein Miet- oder Dienstleistungsvertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, wenn der K\u00e4ufer den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit per Einschreiben oder Gerichtsvollzieherschreiben gek\u00fcndigt hat. In allen anderen F\u00e4llen wird davon ausgegangen, dass der Vertrag f\u00fcr die gleiche Dauer fortgesetzt wird, es sei denn, der Verk\u00e4ufer hat den Vertrag vor Ablauf dieser Dauer schriftlich gegen\u00fcber dem K\u00e4ufer gek\u00fcndigt. <br>19.2 Wenn der Verk\u00e4ufer ein Produkt an seinen K\u00e4ufer verliehen oder vermietet hat, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, das betreffende Produkt nach Ablauf der Leih- oder Mietdauer in gutem Zustand an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzugeben.<br>19.3 Wenn der Verk\u00e4ufer seinem K\u00e4ufer ein Produkt zum Mietkauf \u00fcberlassen hat, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, das Produkt bei vorzeitiger Beendigung des Mietkaufs in gutem Zustand an den Verk\u00e4ufer zur\u00fcckzugeben.<\/p><h4>20. Gl\u00e4ubigerausfall und Lagerung<\/h4><p>20.1 Wenn der K\u00e4ufer, aus welchem Grund auch immer, nicht in der Lage ist, die Produkte zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort abzunehmen, oder wenn er es vers\u00e4umt hat, diesbez\u00fcgliche Informationen oder Anweisungen zu erteilen, und diese Produkte<br>versandbereit sind, wird der Verk\u00e4ufer, sofern seine Lagerm\u00f6glichkeiten dies zulassen, ob auf Wunsch des K\u00e4ufers oder nicht, die Produkte auf Kosten und Risiko des K\u00e4ufers lagern, sichern und alle angemessenen Ma\u00dfnahmen ergreifen, um eine Qualit\u00e4tsverschlechterung zu verhindern, bis sie an den K\u00e4ufer geliefert werden k\u00f6nnen.<br>20.2 Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer die Lagerkosten und alle damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten zu erstatten, wie z.B. die fixen und variablen Kosten, die der Lagerung im Lagerhaus zuzuschreiben sind, das Personal, den Sicherheitsdienst und die Versicherungskosten gem\u00e4\u00df den \u00fcblichen Tarifen des Verk\u00e4ufers (und in Ermangelung dessen die in der Lagerbranche \u00fcblichen Tarife) ab dem Zeitpunkt, zu dem die Produkte<br>versandbereit waren, oder, falls dies ein sp\u00e4terer Zeitpunkt ist, ab dem vertraglich vereinbarten Lieferdatum.<br>20.3 Wenn die Lagerm\u00f6glichkeiten des Verk\u00e4ufers eine Lagerung zugunsten des K\u00e4ufers nicht zulassen, ist der Verk\u00e4ufer nach seiner Wahl berechtigt, nach Ablauf von acht Tagen seit der Mitteilung an den K\u00e4ufer entweder die Lagerung auf Kosten und Risiko des K\u00e4ufers bei Dritten vornehmen zu lassen oder den Vertrag aufzul\u00f6sen und das Produkt an einen Dritten zu verkaufen. Wenn der Verk\u00e4ufer in einem solchen Fall Produkte an einen Dritten liefert, hat er das Recht, den Betrag, den er f\u00fcr diese Produkte weniger erh\u00e4lt, vom K\u00e4ufer zur\u00fcckzufordern. <\/p><h4>21. Anwendbares Recht und Streitigkeiten<\/h4><p>21.1 Alle Vertr\u00e4ge zwischen Verk\u00e4ufer und K\u00e4ufer unterliegen dem niederl\u00e4ndischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts wird ausdr\u00fccklich ausgeschlossen.<br>21.2 Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien ergeben, werden vom zust\u00e4ndigen Gericht des Landgerichts in Amsterdam entschieden, mit Ausnahme von Streitigkeiten mit Verbrauchern; in diesem Fall werden die Streitigkeiten von dem gesetzlich bestimmten, territorial zust\u00e4ndigen Gericht entschieden.<br>Stand: Februar 2025<br>Win Equipment B.V., Bunschoten, Niederlande <\/p><p> <\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-1ac585e e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"1ac585e\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-4a4caab elementor-widget elementor-widget-spacer\" data-id=\"4a4caab\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"spacer.default\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-spacer\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-spacer-inner\"><\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Bedingungen und Konditionen Inhalt 1. 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